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Ihre Spende für unseren Stadtverband

Wir treiben vor Ort Politik, um Tornesch für seine Einwohner/innen liebens- und lebenswerter zu gestalten. In den Gremien der Stadt arbeiten unsere Mitglieder aktiv an der Zukunftsfähigkeit unserer Stadt. Dabei packen wir die vielfältigen Herausforderungen, vor denen Tornesch steht, an. 

Unser Verständnis von Kommunalpolitik ist, dass wir in den Gremien der Stadt die Interessen aller Tornescher/innen vertreten und in unseren Entscheidungen einen möglichst fairen Interessensausgleich zwischen den jeweils Betroffenen erzielen. Dazu ist es erforderlich, dass wir mit vielen Torneschern im Austausch stehen. Denn nur so können wir wissen, was Sie wollen. Zudem nutzen wir den Austausch mit Ihnen sowohl um neue Anregungen zu sammeln als auch um für unsere Positionen zu werben.

So veranstalten wir beispielsweise jedes Jahr ein Grillfest und eine Ostereier-Suche. Wir verteilen zum Valentinstag Primeln und sind auf dem Tornescher Weihnachtsmarkt präsent. Darüber hinaus gestalten wir Informationsmaterialien zu unserer Politik und richten Gesprächsrunden sowie Diskussionsveranstaltungen zu zahlreichen Themen aus.

Die Durchführung dieser Aktionen leisten unsere Mitglieder unter umfänglichen Einsatz ihrer Freizeit ehrenamtlich. Doch alle unsere Aktionen kosten Geld. Als CDU Stadtverband erhalten wir keinerlei Zuschüsse vom Staat, sondern finanzieren unsere Arbeit vor Ort aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden. Um uns zukünftig noch schlagkräftiger aufzustellen, bitten wir Sie um Ihre Unterstützung – um Ihre Spende von Ihrer Bank auf unser Konto:

CDU Stadtverband Tornesch
IBAN: DE41 2219 1405 0045 0044 00
BIC: GENODEF1PIN

Bitte geben Sie im Feld „Verwendungszweck“ der Überweisung Ihren Namen, Ihre vollständige Anschrift sowie "Spende an die CDU" an.

Wir garantieren Ihnen die ordnungsgemäße Verbuchung Ihrer Spenden gemäß dem gültigen Parteiengesetz und die Zusendung einer steuerlich relevanten Zuwendungsbescheinigung.

Steuern sparen - Mit Ihrer Spende an die CDU

Im Optimalfall können Sie sich die Hälfte Ihrer Spende an die CDU über Ihre Einkommensteuerklärung erstatten lassen. Unter welchen Voraussetzungen das möglich ist, möchten wir Ihnen mit den folgenden Erläuterungen darstellen.

Der Form halber weisen wir jedoch darauf hin, dass die nachstehenden Ausführungen keine persönliche Beratung bei Ihrem Steuerberater ersetzen. Für eine verbindliche Auskunft zur steuerlichen Wirkung Ihrer Spende an die CDU fragen Sie bitte Ihren Steuerberater.

Steuern sparen - Mit Ihrer Spende an die CDU

Spenden von natürlichen Personen

Spenden von natürlichen Personen können bis zu 3.300 Euro pro Person im Jahr steuerlich geltend gemacht werden, bei zusammen veranlagten Ehegatten werden bis zu 6.600 Euro steuerlich berücksichtigt.

Davon sind bis zu 1.650 Euro bzw. 3.300 Euro bei zusammen veranlagten Ehegatten nach §34g Einkommensteuergesetz (EStG) absetzbar. Nach dieser Vorschrift wird die Hälfte dieses Betrages von der Steuerschuld abgezogen.

Weitere 1.650 Euro bzw. 3.300 Euro bei zusammen veranlagten Ehegatten können nach §10b EStG als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Dadurch reduziert sich der Betrag der Einkommensteuer in Höhe des individuellen Steuersatzes.

Spenden von Unternehmen

Spenden von Unternehmen sind nach dem Parteiengesetz in der Höhe uneingeschränkt möglich. Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person (z.B. AG, GmbH, KGaA) können ihre Spende als Unternehmensspende allerdings nicht steuerlich geltend machen. Gleiches gilt für Unternehmen die als Personengesellschaften (z.B. OHG, KG, GmbH & Co. KG) geführt werden. Allerdings können diese Spenden anteilig über die einzelnen Gesellschafter, soweit sie natürliche Personen sind, bei deren Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

Publikationspflicht von Großspenden

Zuwendungen an die CDU, deren Gesamtwert in einem Kalenderjahr 10.000 Euro übersteigt, werden unter Angabe des Namens und der Anschrift sowie der Gesamthöhe im Rechenschaftsbericht veröffentlicht. Alle Zahlungen werden dabei zusammengerechnet. Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50.000 Euro übersteigen, sind beim Präsidenten des Deutschen Bundestages unverzüglich anzuzeigen. Dieser veröffentlicht die Spende zeitnah als Bundestagsdrucksache.

Alle wichtigen Informationen zu den Themen Parteienfinanzierung und Parteiengesetz finden Sie auf der Webseite des Deutschen Bundestages unter https://www.bundestag.de/parteienfinanzierung.